Tempolimits
Tempolimits für Wohnmobile
Außerhalb geschlossener Ortschaften
- Reisemobile bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht: 100 km/h
- Reisemobile über 3,5t bis 7,5t zulässiges Gesamtgewicht: 80 km/h
- Reisemobile über 7,5t zulässiges Gesamtgewicht: 60 km/h
Auf Autobahnen und Kraftverkehrsstraßen
- Reisemobile bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht. Die Geschwindigkeit kann frei gewählt, insofern keine Begrenzung vorliegt.
- Reisemobile über 3,5t bis 7,5t zulässiges Gesamtgewicht: 100 km/h
- Reisemobile über 7,5t zulässiges Gesamtgewicht: 80 km/h
ADAC Infomaterial:
Wohnmobile bis 3,5t
Wohnmobile ab 3,5t
Tempolimits für Caravan-Gespanne
Wie schnell das Caravan-Gespann fahren darf hängt von mehreren Faktoren ab:
- Liegen die Tempo-100-Voraussetzungen vor? Das ist in den Fahrzeugpapieren zu finden.
- Besitzt das Zugfahrzeug ABS und hat es eine Gesamt von weniger als 3,5t?
- Verfügt der Caravan über Reifen, die nicht älter als 6 Jahre sind und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) angehören
- Das Zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf einen festgelegten Wert der Gesamtmasse nicht übersteigen: 80% der Leermasse des PKW (Caravan mit hydraulischen Schwingungsdämpfern). 100% der Leermasse des PKW (Caravan mit Stabilisierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1, BSP: Schlingerkupplung)
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gilt auf Landstraßen und Autobahnen generell ein Tempolimit von 80 km/h.
Erfüllt der Caravan die Voraussetzungen nicht, ist eine Nachrüstung sehr sinnvoll. Hierzu können sie sich gerne von unserem Service Team beraten lassen.
ADAC Infomaterial:
Tempolimits für Wohnwagengespanne
Sie haben Fragen?
Unser Team der Vermietung berät Sie gerne!
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