Tempolimits

Tempolimits für Wohnmobile

Außerhalb geschlossener Ortschaften

  • Reisemobile bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht: 100 km/h
  • Reisemobile über 3,5t bis 7,5t zulässiges Gesamtgewicht: 80 km/h
  • Reisemobile über 7,5t zulässiges Gesamtgewicht: 60 km/h

Auf Autobahnen und Kraftverkehrsstraßen

  • Reisemobile bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht. Die Geschwindigkeit kann frei gewählt, insofern keine Begrenzung vorliegt.
  • Reisemobile über 3,5t bis 7,5t zulässiges Gesamtgewicht: 100 km/h
  • Reisemobile über 7,5t zulässiges Gesamtgewicht: 80 km/h

Tempolimits für Caravan-Gespanne

Wie schnell das Caravan-Gespann fahren darf hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Liegen die Tempo-100-Voraussetzungen vor? Das ist in den Fahrzeugpapieren zu finden.
  • Besitzt das Zugfahrzeug ABS und hat es eine Gesamt von weniger als 3,5t?
  • Verfügt der Caravan über Reifen, die nicht älter als 6 Jahre sind und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) angehören
  • Das Zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf einen festgelegten Wert der Gesamtmasse nicht übersteigen: 80% der Leermasse des PKW (Caravan mit hydraulischen Schwingungsdämpfern). 100% der Leermasse des PKW (Caravan mit Stabilisierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1, BSP: Schlingerkupplung)

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gilt auf Landstraßen und Autobahnen generell ein Tempolimit von 80 km/h.

Erfüllt der Caravan die Voraussetzungen nicht, ist eine Nachrüstung sehr sinnvoll. Hierzu können sie sich gerne von unserem Service Team beraten lassen.

Sie haben Fragen?

Unser Team der Vermietung berät Sie gerne!

Newsletter-Anmeldung

(Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter und verwenden sie nur für den internen Zweck)