Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Vertragsparteien dieses Mietvertrages sind die genannten Mieter und Vermieter.

2. Im Mietpreis enthaltene Leistungen

250 km pro Miettag frei, ein Mehrkilometer wird mit 0,30 €/km berechnet – ab 15 Tage alle km frei. Es besteht die Möglichkeit Kilometerpauschalen von 500km für € 135 und 1000km für € 250 vor Abreise hinzu zubuchen. Haftpflichtversicherung als Selbstfahrervermietfahrzeug Vollkasko und Teilkasko mit 1.000 Euro Selbstbeteiligung im Schadensfall. Durch Abschluss eines Urlaubsschutzpaketes (USP) reduziert sich die Kaution auf 250 €.

3. In der Servicepauschale von 160,00 Euro enthalten

Chemikalien für die Toilette – Gasflaschen (eine voll und eine ggf. angebrochen) – Übergabe mit Einweisung und Rücknahme – Erstausstattung –gefüllter Frischwassertank Außenreinigung bei normaler Verschmutzung –Autoreiseschutzbrief (beinhaltet in Vollkasko).

4. Reservierung und Rücktritt – Zahlung, Ausfall

Reservierungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters verbindlich. Der Mieter haftet mit seiner Unterschrift auf dem abgeschlossenen Mietvertrag. Bei Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietbetrages, mindestens aber 300 Euro zu leisten. Den Restbetrag überweisen Sie bitte 4 Wochen vor Reisebeginn. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Zahlungsfristen ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigung gebunden und der Mieter haftet in voller Höhe. Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, so sind folgende Stornokosten zu zahlen:

Stornierungsgebühren
Bei Rücktritt werden folgende Kosten fällig:

  • Umbuchungsgebühr: 30,00 Euro
  • Bis 43 Tage vor Mietbeginn: Anzahlung (mind. 300,00 Euro)
  • 42 – 14 Tage vor Mietbeginn: 60% des Gesamtmietpreises
  • Weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 90% des Gesamtmietpreises
  • Am Tag des Mietbeginns oder bei Nichtannahme: 100% des Gesamtmietpreises

5. Kaution

Der Mieter hinterlegt vor Abreise per Überweisung eine Kaution von 1.000 Euro per Überweisung oder in bar oder schließt ein Urlaub-Schutz-Paket ab (250,00 Euro Selbstbeteiligung zzgl. USP-Tagespreis mal Anz. Tage) Der Mieter erhält die Kaution nach einwandfreier Rückgabe des Fahrzeuges per Überweisung zurück. Ansonsten wird die Kaution bis zur Abrechnung des vom Mieter zu verantwortenden Schadens einbehalten. Es gelten die Bedingungen des Versicherers.

6. Fahrzeugübergabe und -rücknahme

Für Übergabe und Rücknahme ist die Anschrift des Vermieters maßgeblich. Das Fahrzeug kann am ersten Miettag zwischen 12 und 15 Uhr übernommen werden (nach kurzfristiger telef. Rücksprache) und muss am letzten Miettag zwischen 9 und 10 Uhr zurückgebracht werden. Je 30 Minuten Verspätung berechnen wir 20,00 Euro.

Hauptstation Bliesen:
Donnerstag findet nur Rücknahme und keine Übergabe statt. Samstags findet nur Übergaben (gegen Aufpreis von € 69) und keine Rücknahme statt. An Sonn- und Feiertagen ist unser Betrieb geschlossen, daher keine Übergabe und Rücknahme möglich.

An allen anderen Stationen wird die An- und Abreise eigens vereinbart.

Kann das Fahrzeug zum vereinbarten Termin nicht übernommen werden, so ist der Vermieter hiervon umgehend zu unterrichten. Der Mieter haftet für den entstandenen Schaden, der sich aus der Verspätung ergibt. Bei verspäteter Rückgabe berechnen wir für jeden angefangen Verspätungstag eine Gebühr in Höhe des doppelten Tagesmietpreises.

7. Zustand des Fahrzeuges

Der Vermieter übergibt ein innen und außen gesäubertes Fahrzeug. Die Toilettenbox ist bei Übergabe vom Vermieter mit Wasser und Chemie gefüllt. Der Vermieter übergibt einen gefüllten Frischwassertank.

Der Mieter verpflichtet sich, vor Rückgabe den gesamten Innenraum sowie die Fensterscheiben nass zu reinigen. Der Abwassertrank und die Toilettenbox sind vom Mieter vor Rückgabe vollständig zu entleeren. Der Kraftstofftank wird am Abreisetag vom Vermieter mit einer Mindestbefüllung betankt. Ebenso kann der Mieter das Fahrzeug mit einer solchen Mindestbefüllung zurückgeben. Ad Blue wird von uns vor Abreise vollgetankt und ist vom Mieter wieder so abzugeben. Die Kosten für die Nachbefüllung trägt der Mieter, ebenso wie die Diesel Kosten.

Es ist untersagt Haustiere im Fahrzeug zu transportieren, ausgenommen sind Fahrzeuge mit Haustiernutzung. Bei Mitnahme eines Haustiers ohne Genehmigung wird die Gebühr für zusätzliche Reinigung in Höhe von 250,00 € erhoben. Alle Mietfahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Bei Missachtung des Rauchverbots wird die Gebühr für zusätzliche Reinigung in Höhe von 200,00 € erhoben.

Die Innenreinigung bei Rückgabe kann nur im Voraus gebucht werden. In diesem Fall ist das Fahrzeug besenrein und mit entleerten Tanks zurückgegeben werden. Sind Toilettenbox und/oder der Abwassertank bei Rückgabe nicht geleert wird die Reinigungsgebühr in Höhe von 250,00 € erhoben. Die Gebühr für Innenreinigung beträgt bei:

  • Smart Camper/Wohnwagen: 140,00 Euro
  • Premium Camper/Caravan: 160,00 Euro
  • Exclusive/Superior Camper: 160,00 Euro

Für Reisemobile mit Haustiernutzung wird keine Innenreinigung unsererseits angeboten. Eine Nachreinigung vor Ort ist nicht möglich. Wenn keine Innenreinigung durch den Mieter erfolgt. wird die Kaution bis 250,00 € einbehalten. Die Bewertung des Verschmutzungsgrades liegt im Ermessen des Vermieters.

8. Berechtigte Fahrer

Mindestalter des Mieters ist 21 Jahre, begleitetes Fahren ist nicht erlaubt. Der Mieter muss einen Führerschein der Klasse III (vor 1999) oder mindestens der Klasse B (ab 1999) bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht besitzen. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder einer im Vertrag angegebenen Person gesteuert werden. Der Mieter trägt hierfür die volle Verantwortung und Haftung.

9. Sorgfaltspflicht des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet nach jedem Tanken den Ölstand, Wasserstand und Reifendruck zu prüfen. Bei Fahrzeugen mit Ad Blue muss auch dies bei Aufleuchten der Anzeige nachgefüllt werden. Wegen der ungewöhnlichen Größe des Fahrzeuges herrscht für den Mieter besondere Achtsamkeit. Der Mieter ist verpflichtet. den Schaden am Mobil so gering wie möglich zu halten oder gar zu vermeiden. Das Fahrzeug dient nicht zu motorsportlichen Veranstaltungen. Das Weitervermieten ist dem Mieter strengstens untersagt. Der Mieter verpflichtet sich, bei einem technischen Problem mit dem Fahrzeug eine Vertragswerkstatt unverzüglich aufzusuchen. Hierbei hilft die jeweilige Assistance Versicherung des Herstellers. Bitte kontaktieren Sie zunächst Reisemobile Dörr bzw. außerhalb der Geschäftszeiten die Assistance und schildern das Problem Hierfür muss eine Reparaturzeit von 24 Stunden in Kauf genommen werden. Die anfallenden Hotelkosten werden nach Limitabsprache von der Assistance übernommen. Auch die Übernahme eines Ersatzfahrzeuges muss von Reisemobile Dörr bzw. der Assistance freigegeben werden.

10. Auslandsfahrten, Mautgebühren

Es sind alle Fahrten in europäische Länder erlaubt. die von der Vollkaskoversicherung genehmigt sind. Diese kann man dem grünen Versicherungsschein entnehmen. Reisen in außereuropäische Länder, die nicht in den Versicherungsschutz fallen, bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Für Schäden, die außerhalb des Versicherungsschutzes entstehen, haftet der Mieter voll. Sämtliche Mautgebühren und Kosten für vorgeschriebene Umweltplaketten gehen zu Lasten des Kunden. Kunden sind verpflichtet. sich vor Reiseantritt über die Vorschriften im Reiseland zu informieren und ggf. Plaketten zu besorgen. Dies gilt für alle Mobile, insbesondere für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht.

11. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Beschädigung, Zerstörung und Verlust der Mietsache, sofern dem Vermieter nicht von dritter Seite Ersatz geleistet wird. Für die Schäden am Mobil werden bei Inanspruchnahme der Vollkasko sowie der Teilkasko 1.000 € einbehalten, bzw. 250 € bei Abschluss des USP pro Schadensfall. Der Mieter haftet dagegen uneingeschränkt bei Schäden, die entstehen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Missachtung der Fahrzeuganzeige für technische Defekte und Nachlässigkeit der erforderlichen Verbringung in eine Werkstatt, Missachtung der maximalen Durchfahrthöhen und -breiten, Zurücksetzen des Mobils, Betankung mit dem falschen Kraftstoff oder Tanken von Diesel in den Frischwassertank. Ebenfalls haftet der Mieter voll. wenn er Unfallflucht begangen hat oder der Schaden dadurch entsteht, dass eine nichtberechtigte Person das Fahrzeug nutzt oder unsachgemäß behandelt. Der Mieter haftet auch für Schadensnebenkosten, insbesondere Abschleppkosten, Kosten der Ersatzbeschaffung wie Ausgleich der Wertminderung. Ebenso wird in diesem Fall der Mietausfall wegen Reparatur berechnet.

12. Haftung des Vermieters

Die Haftung für Schäden, die durch Verschleiß des Mobiles entstehen, ist auf Material und Montagekosten beschränkt. Ein Ersatz für verlorene Urlaubszeit entfällt. Ebenso wie eine Haftung für Mängelfolgeschäden. Wir behalten uns vor, bei Ausfall oder Verkauf des gemieteten Fahrzeuges ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

13. Speicherung der persönlichen Daten

Der Mieter ist einverstanden, dass der Vermieter seine persönlichen Daten zu Verwaltungszwecken speichert. Der Vermieter darf diese Daten an Dritte nur dann weitergeben, wenn diese Vermietzwecken dienen oder das Fahrzeug 24 Stunden nach Ablauf der Mietzeit nicht zurückgebracht wurde. Ebenso wenn Stunden nach Ablauf der Mietzeit nicht zurückgebracht wurde. Ebenso wenn Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vorliegen oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen.

14. Gerichtsstand und Gültigkeit

Gerichtsstand St. Wendel – Erfüllungsort Bliesen – gültig ab 01.01.23