Gebühren

Maut und Vignetten in Europa – Regelungen und Kosten

Die Nutzung der meisten europäischen Autobahnen oder Schnellstraße ist leider kostenpflichtig, eine einheitliche EU-weite Regelung zur Höhe und Erhebungsform dieser „Gebühren“ gibt es allerdings bislang nicht. Daher stellen sich vor Reisebeginn viele Fragen: Brauche ich eine Vignette? Oder muss ich eine Maut zahlen? Welche Kosten kommen da auf mich zu? Und wie werden diese beglichen?

Einen ersten Überblick über die Gebühren der wichtigsten europäischen Länder finden Sie auf der Webseite von CamperStyle oder beim ADAC.

Diese können sich aber immer wieder ändern – informieren Sie sich also vor ihrer Abreise am besten noch einmal, ob es für ihr geplantes Reiseziel neue Regelungen gibt.

Maut und Vignetten in Europa

Die Nutzung der meisten europäischen Autobahnen oder Schnellstraße ist leider kostenpflichtig,
eine einheitliche EU-weite Regelung zur Höhe und Erhebungsform dieser „Gebühren“ gibt es bislang nicht.

Maut- und Bußgeldbescheide werden nach Erhalt an den Mieter weitergeleitet, mit dem Wunsch der sofortigen Erledigung und Rückmeldung. Eine Erstattung von Vignetten-Gebühren ist leider nicht möglich.

Weitere nützliche Tipps finden Sie in diesem hilfreichen Ratgeber.

Elektronisches Maut­zahlungs­system
in Österreich und Skandinavien

In Norwegen und Österreich ist für Reisemobile über 3,5 t des zulässigen Gesamtgewichtes ein elektronisches System (OBU = OnBoardUnit) erforderlich. Für Schweden und Dänemark kann dies ebenso optional genutzt werden.

In Skandinavien gilt für Reisemobile unter 3,5 t keine Verpflichtung eines elektronischen Systems. Anfallende Mautkosten, die Sie nicht vor Ort zahlen, werden automatisch an den Halter des Fahrzeugs geschickt. Wenn Sie sich bei Euro Parking Collection plc (EPC) kostenlos registrieren, können Sie die Möglichkeit nutzen, dass die Mautgebühren direkt von Ihrer Kreditkarte eingezogen werden.

In 2016 war die Option „Mautvorauszahlung mit Kreditkarte“ noch möglich. Dieses Verfahren wurde aber eingestellt.

Die genauen Mautkosten sowie weitere Informationen für Ihre Reiseroute können Sie vorab in ADAC Maps berechnen und planen.

Die Maut in einigen europäischen Ländern

Österreich

Autobahnen, Schnellstraßen und Straßentunnel sind mit einer elektronischen Maut belegt, die direkt mit der OnBoardUnit abgebucht wird. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich!

Norwegen

Bestimmte Strecken, aber auch Brücken, Tunnel und Stadteinfahrten sind mit einer elektronischen Maut belegt, die direkt mit der OnBoardUnit abgebucht wird. Die genauen Preise für Ihre Strecke lassen sich auf der AutoPASS-Webseite nachschlagen. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich!

Schweden

Die Straßen sind grundsätzlich mautfrei. Nur für Stockholm und Göteburg gibt es eine Sonderregelung: Zu bestimmten Zeiten (zwischen 06:00 Uhr und 18:30 Uhr) erheben die Städte eine Stausteuer. Die Stausteuer kann aber nicht über die OnBoardUnit erfasst werden.

Die Maut für die Brücke in Motala, die Brücke in Sundsvall, die Oeresundbrücke und die Fahrverbindung Helsborg – Helsingor kann wiederum über die OnBoardEinheit gebucht werden. Die Oeresundbrücke und die Fahrverbindung Helsborg – Helsingor kann man aber auch vor Ort leisten. Werden die Gebühren nicht über die OnBoardUnit abgebucht oder vor Ort bezahlt, wird das Kennzeichen des Fahrzeuges erfasst und an den Halter geschickt.

Dänemark

Die Straßen sind grundsätzlich mautfrei! Nur die Öresundbrücke und die Storebaeltbrücke kosten Maut. Diese kann aber auch vor Ort bezahlt werden.

Frankreich

Auch für Frankreich ist es möglich eine Mautbox zu beantragen. Diese könne Sie ebenso so über Tollticket oder andere Anbieter bestellen. Ansonsten haben Sie immer die Möglichkeit die Maut direkt vor Ort zu bezahlen.

Weitere Infos zur Maut in Frankreich finden Sie bei ADAC.

Anbieter elektronischer Maut­zahlungs­systeme

Wichtiges für Reisemobile über 3,5 t in Frankreich

Diese Verbotsschilder können Sie als Wohnmobilfahrer getrost ignorieren. Diese Schilder gelten nur für den gewerblichen Kraftverkehr.

Aber das 3,5 t-Verbotsschild muss beachtet werden. Auf dreispurigen Fahrbahnen dürfen Reisemobile und Anhänger über 3,5 t und Hänger, die länger sind als 7 m nur die beiden linken Fahrspuren benutzen.

Es hat geblitzt? Keine Panik!

Sind Sie auf der Autobahn trotz Einhaltung der Geschwindigkeitsgrenze von 110 km/h geblitzt worden, kann eine Gewichts- oder Höhenmessung (3 m) daran Schuld sein. Für LKW über 3,5 t oder 3 m gilt ein Tempolimit von 90 km/h. Anhand der Fotos kann die Behörde feststellen, dass es sich um ein Reisemobil handelt, für das ein Tempolimit von 110 km/h gilt. Es ist daher ratsam, dass auch Wohnmobile über 3,5 t die Geschwindigkeitsaufkleber am Heck tragen.

Umwelt­plaketten für Frankreich

Anfang Juli 2016 wurden in Frankreich die Umwelt- oder Feinstaub-Plakette und die dazugehörigen Umweltzonen eingeführt. Das Ziel ist es die Emissionen und die atmosphärischen Verschmutzungen zu reduzieren. Ein Teil der Maßnahmen ist es, nur noch neueren und schadstoffärmeren Fahrzeugen die Zufahrt zu den sogenannten Umweltzonen zu gestatten. Diese Umweltzonen umfassen hauptsächlich Städte bzw. Ballungsgebiete mit erhöhten Feinstaubwerten. Hierfür werden die Fahrzeuge in Kategorien eingeteilt und erhalten eine entsprechende Feinstaubplakette (Crit’Air Vignette).

Weitere Infos zu den Umweltzonen in Frankreich finden Sie beim ADAC.

Die Umweltplakette können Sie HIER beantragen.

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