Allgemeine
Vermietbedingungen
Inhaltsverzeichnis
1. Vertragsabschluss
Vertragsparteien dieses Mietvertrages sind die genannten Mieter und Vermieter.
2. Im Mietpreis enthaltene Leistungen
250 km pro Miettag frei, ein Mehrkilometer wird mit 0,35 Euro/km berechnet – ab 15 Tage 10.000 km frei. Haftpflichtversicherung als Selbstfahrervermietfahrzeug Vollkasko
und Teilkasko mit 1.000,00 Euro Selbstbeteiligung im Schadensfall. Durch Abschluss eines Urlaubsschutzpaketes (USP) reduziert sich die Kaution auf 250,00 Euro.
3. In der Servicepauschale von 160,00 Euro enthalten
- Chemikalien für die Toilette
- Gasflaschen (eine voll und eine ggf. angebrochen)
- Übergabe mit Einweisung und Rücknahme
- techn. Utensilien
- Außenreinigung
bei normaler Verschmutzung - Mobilitätsversicherung für Chassis (beinhaltet inVollkasko)
4. Reservierung und Rücktritt – Zahlung, Ausfall
Reservierungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters verbindlich. Der Mieter haftet mit seiner Unterschrift auf dem abgeschlossenen Mietvertrag. Bei Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietbetrages, mindestens aber 300 Euro zu leisten. Den Restbetrag überweisen Sie bitte 4 Wochen vor Reisebeginn. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Zahlungsfristen ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigung gebunden und der Mieter haftet in voller Höhe. Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, so sind folgende Stornokosten zu zahlen:
Stornierungsgebühren
Bei Rücktritt werden folgende Kosten fällig:
• Umbuchungsgebühr 30,00 Euro
• Bis 43 Tage vor Mietbeginn – Anzahlung (min. 300,00 Euro)
• 42 – 14 Tage vor Mietbeginn – 60% des Gesamtmietpreises
• Weniger als 14 Tage vor Mietbeginn – 90 % des Gesamtmietpreises
• Am Tag des Mietbeginns oder bei Nichtabnahme – 100 % des Gesamtmietpreises
5. Kaution
Der Mieter hinterlegt bei der Fahrzeugübergabe eine Kaution von 1.000,00 Euro per Überweisung oder schließt ein Urlaub-Schutz-Paket ab (250,00 Euro Selbstbeteiligung
zzgl. USP-Tagespreis mal Anz. Tage). Der Mieter erhält die Kaution nach einwandfreier Rückgabe des Fahrzeuges per Überweisung zurück. Im Falle eines Schadens, wird die Kaution bis zur vollständigen Schadensabwicklung einbehalten. Es gelten die Bedingungen des Versicherers.
6. Fahrzeugübergabe und -rücknahme
Für Übergabe und Rücknahme ist die Anschrift der jeweiligen Mietstation maßgeblich. Das Fahrzeug kann am ersten Miettag zwischen 12 und 15 Uhr übernommen werden (nach kurzfristiger telef. Rücksprache) und muss am letzten Miettag bis spätestens 10 Uhr innen gereinigt zurückgebracht werden. Je 30 Minuten Verspätung berechnen wir 20,00 Euro. An Sonn- und Feiertagen ist unser Betrieb geschlossen, daher keine Übergabe und Rücknahme möglich. Die Abstellung des Mietfahrzeuges ohne Sicht durch
einen Mitarbeiter ist nicht erlaubt. Kann das Fahrzeug zum vereinbarten Termin nicht übernommen werden, so ist der Vermieter hiervon umgehend zu unterrichten. Der Mieter haftet für den entstandenen Schaden, der sich aus der Verspätung ergibt. Bei verspäteter Rückgabe berechnen wir für jeden angefangen Verspätungstag eine Gebühr in Höhe des doppelten Tagesmietpreises.
7. Zustand des Fahrzeuges
Der Vermieter übergibt ein innen gesäubertes Fahrzeug. Die Toilettenbox ist bei Übergabe vom Vermieter mit Wasser und Chemie gefüllt. Der Vermieter übergibt den Frischwassertank mit Teilbefüllung.
Der Mieter verpflichtet sich, vor Rückgabe den gesamten Innenraum sowie Fensterscheiben nass zu reinigen. Der Abwassertank und die Toilettenbox sind vom Mieter vor Rückgabe vollständig zu entleeren. Der Kraftstofftank wird am Abreisetag vom Vermieter mit einer Mindestbefüllung betankt, ebenso kann der Mieter das Fahrzeug mit einer solchen Mindestbefüllung zurückgeben. Ad Blue wird vom Vermieter vor Abreise vollgetankt. Für den Verbrauch berechnen wir bei Rückankunft 4,00 Euro pro gefahrene 1.000 km, die wir bei der Kautionsrückzahlung einbehalten. Im Falle eines Mietschaden ist AdBlue vor Ort per EC zu zahlen.
Es ist untersagt Haustiere im Fahrzeug zu transportieren, ausgenommen sind Fahrzeuge mit Haustiernutzung. Bei Mitnahme eines Haustiers ohne Genehmigung wird die Gebühr für zusätzliche Reinigung in Höhe von 250,00 Euro erhoben. Alle Mietfahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Bei Missachtung des Rauchverbots wird die Gebühr für zusätzliche Reinigung in Höhe von 300,00 Euro erhoben.
Die Innenreinigung bei Rückgabe kann nur im Voraus gebucht werden. In diesem Fall ist das Fahrzeug besenrein und mit entleerten Tanks zurückzugeben. Sind Toilelettenbox und/oder des Abwassertank bei Rückgabe nicht geleert wird die Reinigungsgebühr in Höhe von 250,00 Euro erhoben.
Die Gebühr für die Innenreinigung beträgt bei:
- Kastenwagen: 140,00 Euro
- Alle anderen: 160,00 Euro
Eine Nachreinigung vor Ort ist nicht möglich. Wenn keine Innenreinigung durch den Mieter erfolgt, wird eine Gebühr von 250,00 Eurp fällig. Die Bewertung des Verschmutzungsgrades liegt im Ermessen des Vermieters.
8. Berechtigte Fahrer
Mindestalter des Mieters ist 21 Jahre, begleitetes Fahren ist nicht erlaubt. Der Mieter muss einen Führerschein der Klasse III (vor 1999) oder mindestens der Klasse B (ab 1999) bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht besitzen. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder einer im Vertrag angegebenen Person gesteuert werden. Der Mieter trägt hierfür die volle Verantwortung und Haftung. Von allen gewünschten Fahrern müssen die Führerscheine und Personalausweise zwingend dem Vermieter vorliegen.
9. Sorgfaltspflicht des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet nach jedem Tanken den Ölstand, Wasserstand und Reifendruck zu prüfen. AdBlue ist während der Reise nur nach Aufleuchten der AdBlue Kontrolllampe zu betanken. Wegen der ungewöhnlichen Größe des Fahrzeuges herrscht für den Mieter besondere Achtsamkeit. Der Mieter ist verpflichtet, den Schaden am Mobil so gering wie möglich zu halten oder gar zu vermeiden. Das Fahrzeug dient nicht zu motorsportlichen Veranstaltungen. Das Weitervermieten ist dem Mieter strengstens untersagt.
Der Mieter verpflichtet sich, bei einem technischen Problem mit dem Fahrzeug eine Vertragswerkstatt unverzüglich aufzusuchen. Hierbei hilft die jeweilige Assistance Versicherung des Herstellers. Bitte kontaktieren Sie zunächst Reisemobile Dörr bzw. außerhalb der Geschäftszeiten die Assistance und schildern das Problem. Es muss eventuell eine Reparaturzeit von 48 Stunden in Kauf genommen werden. Sollte es sich um ein technisches Chassis-Problem handeln, übernimmt die Assistanceversicherung, aber nur nach Rücksprache, die Kosten für ein Ersatzfahrzeug oder Hotelkosten bis 4 Tage.
Entsteht ein Mietschaden während der Reise, müssen die im Fahrzeug enthaltenen Schadensformulare ausgefüllt und sofort gesendet werden. Alle Zusendungen können per Mail oder WhatsApp erfolgen. Zudem benötigt der Vermieter Bilder vom Schaden am Unfallort, direkt nach Unfallgeschehen.
10. Auslandsfahrten, Mautgebühren und Umweltplaketten
Es sind alle Fahrten in europäische Länder erlaubt, die von der Vollkaskoversicherung genehmigt sind. Diese kann man dem grünen Versicherungsschein entnehmen. Reisen in außereuropäische Länder, die nicht in den Versicherungsschutz fallen, bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Für Schäden, die außerhalb des Versicherungsschutzes entstehen, haftet der Mieter voll. Sämtliche Mautgebühren und Kosten für vorgeschriebene Umweltplaketten gehen zu Lasten des Kunden. Kunden sind verpflichtet, sich vor Reiseantritt über die Vorschriften im Reiseland zu informieren und ggf. Plaketten zu besorgen. Dies gilt für alle Mobile, insbesondere für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht.
11. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Beschädigung, Zerstörung und Verlust der Mietsache, sofern dem Vermieter nicht von dritter Seite Ersatz geleistet wird. Für die Schäden am Mobil werden bei Inanspruchnahme der Vollkasko sowie der Teilkasko 1.000,00 Euro einbehalten, bzw. 250,00 Euro bei Abschluss des USP pro Schadensfall. Der Mieter haftet dagegen uneingeschränkt bei Schäden, die entstehen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, Missachtung der Fahrzeuganzeige für technische Defekte und Nachlässigkeit der erforderlichen Verbringung in eine Werkstatt, Missachtung der maximalen Durchfahrtshöhen und -breiten, grobfahrlässiges Zurücksetzen des Mobils, Betankung mit dem falschen Kraftstoff oder Tanken von Diesel in den Frischwassertank. Ebenfalls haftet der Mieter voll, wenn er Unfallflucht begangen hat oder der Schaden dadurch entsteht, dass eine nichtberechtigte Person das Fahrzeug nutzt oder unsachgemäß behandelt. Der Mieter haftet auch für Schadensnebenkosten,
insbesondere Abschleppkosten, Kosten der Ersatzbeschaffung wie Ausgleich der Wertminderung. Ebenso wird in diesem Fall der Mietausfall wegen Reparatur berechnet.
Beschädigungen durch Haustiere: Eine Übernahme der Schäden ist seitens unserer Versicherungen nicht gegeben. Der Haustierhalter haftet bei einer Beschädigung
durch das Haustier eigens.
Nicht übernommen vom Vermieter werden Reifenpannen und damit entstandenen Schäden und Kosten (z.B. Abschleppkosten, neue Reifen)
12. Haftung des Vermieters
Die Haftung für Schäden, die durch Verschleiß des Mobiles entstehen, ist auf Material und Montagekosten beschränkt. Ein Ersatz für verlorene Urlaubszeit entfällt.
Ebenso wie eine Haftung für Mängelfolgeschäden. Wir behalten uns vor, bei Ausfall oder Verkauf des gemieteten Fahrzeuges ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
13. Speicherung der persönlichen Daten
Der Mieter ist einverstanden, dass der Vermieter seine persönlichen Daten zu Verwaltungszwecken speichert. Der Vermieter darf diese Daten an Dritte nur dann weitergeben, wenn diese Vermietzwecken dienen oder das Fahrzeug 24 Stunden nach Ablauf der Mietzeit nicht zurückgebracht wurde. Ebenso wenn Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vorliegen oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen.
14. Gerichtsstand und Gültigkeit
Gerichtsstand St. Wendel – Erfüllungsort Bliesen – gültig ab 01.01.2026